Was ist Wohngeld ? Wie bekomme ich Wohngeld ?

Grundinformationen zur Beantragung von Wohngeld

Haushalten, denen es schwer fällt, die Kosten für die eigene Wohnung zu tragen, wird Wohngeld als Zuschuss gewährt. Liegen die Voraussetzungen vor, besteht auf Wohngeld ein Rechtsanspruch.
Seit dem 1. Januar 2002 erhalten einige Haushalte mehr Wohngeld als bisher. Anderen steht wieder oder zum ersten Mal Wohngeld zu.


Wer bekommt Wohngeld ?

Wohngeld steht grundsätzlich den Haushalten zu, die eine öffentlich geförderte oder freifinanzierte Mietwohnung oder Genossenschaftswohnung bewohnen. Auch die Bewohner von Altenheimen können Wohngeld erhalten. Für die Bewohner solchen Wohnraumes wird Wohngeld als Mietzuschuss gewährt. Eigentümer von Wohnraum erhalten Wohngeld als Lastenzuschuss. Grundsätzlich wird Wohngeld nur auf Antrag gewährt.


In welcher Höhe wird Wohngeld gezahlt ?

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Größe des Haushaltes, der Höhe des Familieneinkommens und der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung.


Wo bekomme ich einen Wohngeldantrag ?

Den Antrag auf Wohngeld erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnorts (Rathaus, Bürgerbüro, Wohnungsamt, etc.). Einen Online-Antrag auf Wohngeld finden Sie in unseren Wohnlinks im Bereich Städtedienste.


Notwendige Unterlagen

Ohne einen schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen zur Feststellung des Wohngeldanspruchs kann keine Bewilligung von Wohngeld erfolgen. Für Mietzuschuss sind im wesentlichen Nachweise über das Einkommen der Familienmitglieder und die Höhe und Zusammensetzung der Miete erforderlich. Beim Lastenzuschuss muss anstelle der Miete die Belastung (aus Kapital- und Bewirtschaftungskosten) nachgewiesen werden. Die Empfänger von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge müssen keinen besonderen Antrag stellen. Hier wird das Wohngeld zusammen mit diesen Leistungen bewilligt
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