Ihre Fragen - unsere Antworten

Die Erfahrung zeigt, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem täglichen Service für unsere Kunden oft mit den gleichen Fragen und Problemen konfrontiert werden.

Auf dieser Seite haben wir deshalb einige der am häufigsten gestellten Fragen und unsere Antworten dazu für Sie zusammengefasst. Selbstverständlich stehen wir Ihnen per Telefon oder auch E-Mail für weitergehende Informationen zur Verfügung.

Bitte klicken Sie auf die jeweilige Frage - dann werden Sie direkt zu den Antworten geleitet:




Wie bekomme ich eine Wohnung/ein Haus der Immobilienverwaltung Hennenberg, oder wie erfahre ich von aktuellen Angeboten ?

Wenn Sie sich für eines unserer attraktiven Wohnangebote interessieren, können Sie sich auf unserer Internetseite informieren. Außerden sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit allen Fragen rund um die Neuvermietung vertraut und nehmen sich Zeit für Ihre Fragen. Auch bei weiteren Wohnungsfragen (z.B. Wohnberechtigungsschein, Beantragung von Wohngeld) sind wir gern behilflich.
Sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Um festzustellen, welche Wohnungen oder Häuser derzeit zu vermieten sind, klicken Sie bitte auf den im Menü auf unsere Mietangebote und wählen dort das von Ihnen gewünschte Bundesland an. Sie finden dann eine Karte mit unseren Standorten. Wenn Sie auf den von Ihnen gewünschten Ort klicken, können Sie sich zwischen "Häuser" oder "Wohnungen" entscheiden. In einer Eingabemaske ist es Ihnen noch möglich, Ihre Suche durch unterschiedliche Angaben einzugrenzen. Dann erhalten Sie eine Liste mit Wohnungen/Häusern, die derzeit in Ihrer Wunschregion zu vermieten sind.






Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden ?

Kinderwagen sollen nur so lange im Treppenhaus abgestellt werden wie es dauert, das Kind in der Wohnung zu versorgen. Danach ist der Kinderwagen in der Wohnung oder dem mietereigenen Keller abzustellen. Ausnahmen sind dann möglich, wenn im Treppenhaus ausreichend Platz oder sogar ein spezieller Raum zum Abstellen vorhanden ist. Für weitere Fragen nehmen Sie mit uns Kontakt auf.






Ist eine Lastschrifteinzugsermächtigung für meine Miete erforderlich ?

Wir empfehlen, die laufende Miete von Ihrem Giro-Konto abbuchen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass auch bei eventuellen Änderungen, zum Beispiel der Erhöhung oder Senkung der Betriebskostenvorauszahlungen, immer der korrekte Betrag abgebucht wird. Im Übrigen können Sie innerhalb von sechs Wochen den Einzug bei Ihrer Bank zurückfordern.







Wo bekomme ich eine Mietbescheinigung?

Anruf oder E-mail an Ihr Service-Büro genügt. Umgehend übersenden wir Ihnen eine aktuelle Mietbescheinigung. Selbstverständlich können Sie gerne auch persönlich nach vorheriger Terminabsprache bei uns vorbeikommen. Bitte beachten Sie dabei die Bürozeiten.
   Lohbachstr. 36, 42553 Velbert | Tel: +49 - (0) 2053 - 42668-0 | Fax: +49 - (0) 2053 - 42668-29      Impressum | Sitemap | Datenschutz